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Pflegeinsätze zugunsten der Natur

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Exkursionen und Vorträge

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Naturschutz-Projekte

Geburtshelferkroete Foto KARCH

Nistkasten-betreuung

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Statuten

  1. Namen
    Unter dem Namen „Natur- und Vogelschutzverein, Frenkendorf (NVF)“ besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne des ZGB Art. 60 ff.
  2. Zweck
    Der NVF bezweckt im Sinne des allgemeinen Natur- und Heimatschutzes und unter Berücksichtigung der Land- und Forstwirtschaft Schutz und Pflege der Natur im allgemeinen und der Vögel im besonderen. Dieses Ziel soll erreicht werden durch Schaffung von Reservaten, Nistgelegenheiten und Massnahmen im Interesse zur Erhaltung und Vermehrung der Tiere und Pflanzen. Dieser Gedanke soll an die Behörden, Schulen und an die breite Bevölkerung getragen werden durch Filmvorträge, Exkursionen, Aufklärung u.a.
  3. Mitgliedschaft
    Der NVF kann sich einem grösseren Verband anschliessen.
  4. Vereinsmitglied
    Mitglied des Vereins können alle werden, die dessen Ziele anerkennen. Mitglieder, die die Interessen des Vereins grob schädigen, können ausgeschlossen werden.
  5. Finanzen
    Zur Beschaffung der finanziellen Mittel dienen:
    a) Die jährlichen Mitgliederbeiträge.
        Ehren-, Frei- und Vorstandsmitglieder sind beitragsfrei
        (Freimitgliedschaft nach 40-jähriger Vereinszugehörigkeit).
    b) Weitere Zuwendungen.
  6. Organisation
    Die Organe des NVF sind:
    • Die Generalversammlung
    • Der Vorstand
    • Die Rechnungsrevisoren
  7. Generalversammlung
    Die ordentliche Generalversammlung soll alljährlich im 1. Quartal oder auf Einberufung des Vorstandes stattfinden. Es stehen ihr folgende Befugnisse zu:
    a) Genehmigung des Protokolls
    b) Abnahme der Jahresbericht (Präsident, Kassier, Revisoren)
    c) Wahl des Vorstandes, des Präsidenten, der Revisoren
    d) Ernennung der Ehrenmitglieder
    e) Festsetzung des Jahresbeitrages
    f) Jahresprogramm für das kommende Jahr
    g) Entscheid über Ausschlüsse
    h) Änderung der Statuten
    i) Auflösung des Vereins
    Die Generalversammlung ist ungeachtet der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Änderung der Statuten sowie die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
  8. Vorstand
    Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt für den Präsidenten und die übrigen Mitglieder 2 Jahre. Der Vorstand übt alle Befugnisse aus, die nicht den anderen Organen zustehen. Die Chargenein- und Arbeitszuteilung regelt er in einem besonderen Pflichtenheft. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich.
  9. Rechnungsrevisoren
    Für die Rechnungsprüfung werden 2 Revisoren und 1 Stellvertreter gewählt, wobei ein Mitglied das erste Jahr als Stellvertreter, die beiden folgenden Jahre als Revisor amtet. Sie prüfen die Rechnung und stellen zu Handen der Generalversammlung Antrag.
  10. Verbandsorgan
    Der Verein stellt jedem Vorstandsmitglied das Verbandsorgan kostenlos zur Verfügung.
  11. Verbindlichkeiten
    Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen.
    Das bei der Liquidation verbleibende Vermögen ist vom bisherigen Präsidenten und Vizepräsidenten 10 Jahre zu Handen eines analogen kantonalen Verbandes bei der SBG in Liestal anzulegen. Kommt es bis dahin zu keiner Neugründung, so fällt das Vermögen an die Schweizerische Vogelwarte, Sempach.

    Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 19. März 1993 genehmigt und ersetzten diejenigen vom 4. Februar 1967.
    Natur- und Vogelschutzverein, Frenkendorf
         
    Der Präsident:                                                      Die Aktuarin:
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